Für den Versuch erscheint eine geringfügige Reduktion von einem Monat angezeigt. 21.4 Fazit Unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatkomponenten sowie der bloss versuchten Begehung veranschlagt die Kammer für den versuchten Betrug zum Nachteil von E.________ eine Freiheitsstrafe von vier Monaten. Diese ist im Umfang von 2/3, ausmachend 80 Tage, zu asperieren.