21.2 Tatkomponenten 21.2.1 Objektive Tatschwere Nachdem der Beschuldigte mit dem gefälschten Zahlungsauftrag vom 29. Juli 2018 CHF 25'000.00 vom Bankkonto seiner Mutter erhältlich machen konnte, beabsichtigte er, mit dem gefälschten Zahlungsauftrag vom 21. August 2018 weitere CHF 12'500.00 zu erlangen. Die im Vergleich zur ersten Deliktsbegehung aufgrund des halb so hohen Deliktsbetrags deutlich geringere Verletzung des geschützten Rechtsguts und insofern geringere objektive Tatschwere wird durch die erneute Deliktsbegehung innerhalb eines Monats weitgehend relativiert.