Der Beschuldigte ist mehrfach und teilweise einschlägig vorbestraft. Er wurde seit dem Jahr 2008 bereits dreimal zu Freiheitsstrafen verurteilt (pag. 1369; siehe ausführlich E. V.30.1 hiernach). Letztmals wurde er mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. September 2017 resp. mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 29. März 2019 wegen Betrugs, Urkundenfälschung, falscher Anschuldigung sowie gewerbsmässigem Check- oder Kreditkartenmissbrauch, begangen in den Jahren 2013 bis 2016, schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten und einer Busse von CHF 640.00 verurteilt.