Der Beschuldigte sandte der L.________ AG mit E-Mail seine Bewerbungsunterlagen zu, in denen sich auch die von ihm vorgängig gefälschten Arbeitszeugnisse des SVSA und der M.________ GmbH befanden. Er handelte vorsätzlich und in der Absicht, seine Chancen auf eine Anstellung als Mitarbeiter «Technik/Reinigung» zu erhöhen. Insbesondere wollte er mit dem gefälschten Arbeitszeugnis des SVSA seine Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt AE.________ vertuschen. Der objektive und der subjektive Tatbestand sind erfüllt. 17.2.2 Fazit Der Beschuldigte hat sich der Fälschung von Ausweisen nach Art. 252 StGB schuldig gemacht.