42 16.3 Zum Vorwurf der Urkundenfälschung nach Ziff. I.10 AKS 16.3.1 Subsumtion Dem vom Beschuldigten ausgefüllten Formular «COVID-19-Kredit (Kreditvereinbarung)» kommt Urkundencharakter zu (siehe dazu eingehend das Urteil des Bundesgerichts 7B_274/2022 vom 01.03.2024 E. 4.2 f.). Es ist sowohl unecht als auch unwahr: Das Formular wurde nicht von der daraus ersichtlichen Ausstellerin ausgefüllt und die W.________(GmbH) hat den Beschuldigten auch nicht mit der Beantragung des Kredits beauftragt.