1 Abs. 2 StGB). Für die allgemeinen Ausführungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1306 ff.). 16.2 Zum Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung nach Ziff. I.9 AKS 16.2.1 Subsumtion Den zwei vom Beschuldigten ausgefüllten Arbeitsrapporten kommt Urkundencharakter zu. Sie sind sowohl unecht als auch unwahr: Die Arbeitsrapporte wurden nicht wie geltend gemacht von der R.________(AG) signiert und geprüft, sondern eigenhändig vom Beschuldigten unterzeichnet. Sodann hat der Beschuldigte die geltend gemachten Arbeitsstunden nicht geleistet.