41 tigte, die F.________ AG durch Vorlage zweier gefälschten Arbeitsrapporte zur Auszahlung eines ihm nicht zustehenden Nettolohns inkl. Spesen von CHF 3'103.50 zu veranlassen, was ihm auch gelang. 15.4.2 Fazit Der Beschuldigte hat sich des mehrfachen Betrugs zum Nachteil der F.________ AG nach Art. 146 Abs. 1 StGB schuldig gemacht. Dieser Schuldspruch steht in echter Konkurrenz zum Schuldspruch wegen Urkundenfälschung nach Ziff. I.9 der Anklageschrift (siehe E. IV.16.2 hiernach).