Zum Vorwurf des versuchten Betrugs nach Ziff. I.2 AKS 15.3.1 Subsumtion Ein form- und fristgerecht gestellter Strafantrag von E.________ liegt vor (pag. 923). Unter Verweis auf die Ausführungen unter E. IV.15.2.1 hiervor kann der Plan des Beschuldigten, die H.________ (Bank) unter Vorlage des gefälschten Zahlungsauftrags vom 21. August 2018 – mithin einer Urkunde im Rechtssinne (siehe hierzu den entsprechenden rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Urkundenfälschung, pag. 1308) – zur Überweisung von CHF 12'500.00 ab dem Bankkonto seiner Mutter auf sein eigenes Bankkonto zu veranlassen, als arglistig gelten.