(Bank) auch nicht angelastet werden, im Vorfeld der Geldtransaktion grundlegendste Vorsichtsmassnahmen nicht beachtet zu haben. Aufgrund der Gesamtumstände (vorangegangenes Telefonat mit dem Sohn der vermeintlichen Ausstellerin des Zahlungsauftrags, inhaltlich korrekte Angaben im Zahlungsauftrag, Zahlungsauftrag zugunsten eines Familienmitglieds und nicht einer aussenstehenden Drittperson, gut/überzeugend gefälschte Unterschrift) durfte die H.________ (Bank) gutgläubig davon ausgehen, der Zahlungsauftrag stamme von der Kontoinhaberin E.________. Es bestand kein Anlass für nähere Abklärungen.