38 Versuch der arglistigen Täuschung zu erkennen (BGE 128 IV 18 E. 3c [=Pra 2002 Nr. 60]). 15.2 Zum Vorwurf des Betrugs nach Ziff. I.1a AKS 15.2.1 Subsumtion Betrug zum Nachteil eines Angehörigen wird nur auf entsprechenden Strafantrag hin verfolgt (Art. 146 Abs. 3 StGB). Ein form- und fristgerecht gestellter Strafantrag von E.________ liegt vor (pag. 923). Der Beschuldigte weckte bei der H.________ (Bank) unter Vorlage des gefälschten Zahlungsauftrags vom 29. Juli 2018 den irrigen Eindruck, deren Kundin E.____