Als Kontaktperson nannte er sich selbst und als Auszahlungskonto führte er sein Privatkonto bei der V.________(Bank) an. Der Beschuldigte handelte ohne von der W.________(GmbH) beauftragt worden zu sein, den entsprechenden Kreditantrag zu stellen, und in der Absicht, von der V.________(Bank) einen COVID-19-Kredit zu erhalten. 36 IV. Rechtliche Würdigung