, vorliegend mithin dem Ehepaar X.________, erscheint es denn auch nur konsequent, dass der Beschuldigte das Formular nicht mit seiner eigenen Unterschrift (entsprechend seinen Initialen ________ pag. 379 ff.) signiert hat, sondern mit einem willkürlich gewählten Schriftzug. Über die Motivlage des Beschuldigten kann mangels Geständnisses nur spekuliert werden.