Entgegen dessen Behauptung neigt der Beschuldigte durchaus zu «blödem» und «leichtsinnigem» Verhalten, nutzte jener in der Vergangenheit doch bereits wiederholt Falsifikate, um unrechtmässige Zahlungen an sich selbst auszulösen (siehe E. III.10 hiervor). Ferner weist das Schriftbild der Orts- und Datumsangabe auf dem Formular «COVID-19- Kredit (Kreditvereinbarung)» (pag. 373) durchaus gewisse Ähnlichkeiten mit jenem auf dem Basisvertrag mit der V.________(Bank) (pag.