35 lar «COVID-19-Kredit (Kreditvereinbarung)» eigenhändig ausgefüllt und signiert hat, um die V.________(Bank) zur Auszahlung des beantragten Kredits über CHF 37'500.00 zu veranlassen. An dieser Einschätzung vermögen auch die Einwände von Rechtsanwalt B.________ nichts zu ändern. Entgegen dessen Behauptung neigt der Beschuldigte durchaus zu «blödem» und «leichtsinnigem» Verhalten, nutzte jener in der Vergangenheit doch bereits wiederholt Falsifikate, um unrechtmässige Zahlungen an sich selbst auszulösen (siehe E. III.10 hiervor).