Zum anderen bestehen für die aufgeworfene Hypothese, eine unbekannte Drittperson habe den Kreditantrag gestellt und als Empfängerkonto das Bankkonto des Beschuldigten bei der V.________(Bank) angegeben, schlichtweg keine Hinweise. Wenn das Formular tatsächlich von einer Drittperson ausgefüllt worden wäre, hätte diese nicht nur die Mobiltelefonnummer und E-Mailadresse des Beschuldigten kennen, sondern auch wissen müssen, dass jener über ein Bankkonto bei der V.________(Bank) verfügt und wie dessen IBAN lautet. Über solche Kenntnisse dürfte nur eine dem Beschuldigten nahestehende Person verfügt haben.