Bestätigt wird diese Sachverhaltsdarstellung durch die Aussagen des Zeugen X.________ vom 14. Juli 2020 (pag. 385 ff.) und das ausgefüllte Formular «CO- VID-19-Kredit (Kreditvereinbarung)» in der Version vom 27. März 2020. Letzteres weist als (angebliche) Kreditnehmerin der beantragten CHF 37'500.00 die W.________(GmbH) auf und nennt als Kontaktperson den Beschuldigten A.________, unter Angabe von dessen Mobiltelefonnummer und E-Mailadresse. Als «IBAN bei Kreditgeber» ist das Bankkonto des Beschuldigten bei der V.________(Bank) angegeben. Die Unterschrift auf dem Formular ist nicht lesbar. Das Formular weist den Kreditnehmer resp.