Auf eine vorgängige Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet. Soweit für das vorliegende Verfahren notwendig, wird direkt bei der konkreten Würdigung darauf eingegangen. Im Übrigen wird auf die korrekte Zusammenfassung der Vorinstanz (pag. 1298) und die amtlichen Akten verwiesen. 14.4 Erwägungen der Kammer Laut Strafanzeige der V.________(Bank) vom 20. April 2020 ersuchte ein Herr A.________, wohnhaft am AJ.________ (Strasse) in AK.________ (Ortschaft), am 2. April 2020 einen COVID-19-Kredit in Höhe von CHF 37'500.00 für die W.________(GmbH). Die beantragte Kreditsumme habe auf das Bankkonto mit der IBAN CH __