inkl. des ausgefüllten Formulars «COVID-19-Kredit (Kreditantrag)» vom 2. April 2020 (pag. 373), ein Handelsregisterauszug der W.________(GmbH) vom 7. April 2020 (pag. 374) und die bei der V.________(Bank) edierten Unterlagen betreffend das Bankkonto des Beschuldigten (pag. 377 ff.) vor. Aktenkundig sind weiter die Protokolle der Einvernahmen des Zeugen X.________ vom 14. Juli 2020 (pag. 385 ff.) sowie des Beschuldigten vom 22. Juni 2020 (pag. 380 f., pag. 485 ff.) und an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 1216 ff.). Auf eine vorgängige Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet.