33 Nach dem Gesagten und mit Blick auf die rechtliche Würdigung des Anklagesachverhalts hat die Kammer beweismässig insbesondere zu prüfen, ob der Kreditantrag vom Beschuldigten ausgefüllt wurde. 14.3 Beweismittel Als Beweismittel liegen der Kammer die Strafanzeige der V.________(Bank) vom 20. April 2020 (pag. 368 ff.) inkl. des ausgefüllten Formulars «COVID-19-Kredit (Kreditantrag)» vom 2. April 2020 (pag. 373), ein Handelsregisterauszug der W.________(GmbH) vom 7. April 2020 (pag.