14.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt, Beweisfragen Vom Vorwurf des versuchten Betrugs wurde der Beschuldigte erstinstanzlich mangels Arglist resp. zufolge Opfermitverantwortung der V.________(Bank) sowie mangels Erfüllung des subjektiven Tatbestands rechtskräftig freigesprochen (pag. 1305 f.). Der oberinstanzlich zu beurteilende Vorwurf der Urkundenfälschung wird vom Beschuldigten bestritten. So führte Rechtsanwalt B.________ erstinstanzlich aus, sein Mandant sei nicht so blöd und leichtsinnig, einen solchen Kreditantrag mit eigenem Namen auszufüllen (pag.