14. Zum Vorwurf der Urkundenfälschung nach Ziff. I.10 AKS 14.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Unter Ziff. I.10 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten u.a. vorgeworfen, sich der Urkundenfälschung zum Nachteil der V.________ (Bank) (nachfolgend: V.________ (Bank)) schuldig gemacht zu haben. Der Anklagesachverhalt lautet wie folgt (pag. 971; Hervorhebungen im Original): 10. Versuchter Betrug und Urkundenfälschung, begangen 02.04.2020 (versuchter Betrug) und kurze Zeit zuvor (Urkundenfälschung), in Bern z.N. der V.________(Bank), indem er mit Wissen und Wollen einen Covid-19-Kreditantrag der V.________(Bank) als Vertreter der W.___