32 beitsrapporten betreffend die Kalenderwochen 32 und 33 unter «Signature Client» und «Signature collaborateur» jeweils eigenhändig eine Unterschrift setzte, erweckte er bei der F.________ AG den irrigen Eindruck, die R.________(AG) habe die Arbeitsrapporte visiert, und veranlasste er die F.________ AG, ihm für die Kalenderwoche 32 einen Nettolohn inkl. Spesen von CHF 1'046.00 und für die Kalenderwoche 33 einen Nettolohn inkl. Spesen von CHF 2'057.50 auszuzahlen.