Insofern kann der F.________ AG kein Vorwurf gemacht werden, sie habe die Arbeitsrapporte ungenügend kontrolliert. 13.5 Beweisergebnis Der angeklagte Sachverhalt ist erstellt: Der Beschuldigte manipulierte zwei Arbeitsrapporte der F.________ AG, indem er wahrheitswidrig angab, auch in den Kalenderwochen 32 und 33 für die R.________(AG) gearbeitet zu haben, obgleich sein Einsatz auf drei Arbeitstage in der Kalenderwoche 31 beschränkt war. Indem der Beschuldigte auf den zwei Ar-