Sie war hierfür angewiesen auf die Angaben/Mithilfe des Beschuldigten und der R.________(AG): Ersterer war vertraglich verpflichtet, seinen Arbeitsrapport wahrheitsgemäss auszufüllen und jeden Freitag durch die R.________(AG) unterzeichnen zu lassen (pag. 342). Letztere hatte die wöchentlichen Arbeitsrapporte zu unterschreiben sowie die von der F.________ AG nachgelagert per E-Mail zur Kontrolle erhaltenen Arbeitsrapporte zu verifizieren (pag. 342, pag. 348). Die ihr zustehenden sowie verhältnismässig erscheinenden Kontrollmechanismen, konkret das nachgelagerte Nachfragen bei der R.________(AG), hat die F._____