31 die F.________ AG selbst im Vermögen geschädigt und den Beschuldigten unrechtmässig bereichert hat. 13.4.2 Kein Fehlverhalten der F.________ AG Entgegen den Vorbringen von Rechtsanwalt B.________ kann der F.________ AG nicht angelastet werden, im Vorfeld der Auszahlungen leichtfertig gehandelt und grundlegendste Sorgfaltsmassnahmen missachtet zu haben.