Ohnehin gibt es keinerlei Hinweise, die auf eine Drittperson hindeuten würden, die alte Arbeitsrapporte des Beschuldigten hätte manipulieren sollen, sei es um ihm ein Erwerbseinkommen zu verschaffen oder ihn der Urkundenfälschung und des Betrugs verdächtig zu machen. Gäbe es eine solche Person, müsste der Beschuldigte zumindest eine Vermutung haben, um wen es sich dabei handeln könnte.