__ AG ausgehändigt worden, kann ihm nicht gefolgt werden. Diese Behauptung steht nicht nur in Widerspruch zu dem vom Beschuldigten (ursprünglich) gegenüber der F.________ AG vertretenen Standpunkt, die strittigen Arbeitsstunden sehr wohl geleistet zu haben (pag. 336), sondern erscheint auch lebensfremd. Wie die Vorinstanz zutreffend erwog, profitierte einzig der Beschuldigte von den inhaltlich falschen Arbeitsrapporten; durch deren Einreichen konnte er einen Lohn für nicht geleistete Arbeiten erhältlich machen und damit zusätzliche finanzielle Mittel generieren. Der Einwand von Rechtsanwalt B.___