Sodann geht aus den Dokumenten hervor, dass sich der Beschuldigte verpflichtet hat, seinen Arbeitsrapport jeden Freitag von der R.________(AG) unterzeichnen und bestätigen zu lassen (pag. 342). Schliesslich erhellt aus den Akten, dass als Vorlage für die Arbeitsrapporte der Kalenderwochen 32 und 33 vorgedruckte Arbeitsrapporte der F.________ AG dienten, die für Temporäreinsätze des Beschuldigten bei der Q.________(GmbH) vorgesehen und in französischer Sprache abgefasst waren. Die vorgedruckten Angaben in den Feldern «Entreprise» und «Dates» wurden durchgestrichen und mit «R.________(AG), Zollikofen» resp. den Daten der Kalenderwochen 32 und 33 ersetzt.