durch die aktenkundigen Unterlagen. Aus jenen erhellt insbesondere, dass die F.________ AG dem Beschuldigten gestützt auf den Arbeitsrapport der Kalenderwoche 32 ca. am 19. August 2019 einen Nettolohn inkl. Spesen über CHF 1'046.00 sowie gestützt auf den Arbeitsrapport der Kalenderwoche 33 ca. am 30. August 2019 einen Nettolohn inkl. Spesen über CHF 2'057.50 ausbezahlt hat (pag. 343 ff., pag. 346 f.). Weiter ist aktenkundig, dass S.________ der F.______