29 links unterschrieben (pag. 360 Z. 65 ff.). S.________ verneinte die Frage, ob die Unterschrift auf den Arbeitsrapporten der Kalenderwochen 32 und 33 von einem dazu bevollmächtigten Mitarbeiter der R.________(AG) stamme; er habe keinen Monteur, der eine ähnliche Unterschrift habe (pag. 360 Z. 70 ff.). Abschliessend teilte S.________ mit, die R.________(AG) habe der F.________ AG das Geld für die vom Beschuldigten nichtgeleistete Arbeit nicht bezahlen müssen, weil der R.________(AG) der Fehler bei der Kontrolle aufgefallen sei (pag. 360 Z. 79 ff.); insofern sei der R.________(AG)