359 Z. 49 ff.). Auf Frage, wer die Arbeitsrapporte seitens der R.________(AG) normalerweise ausfülle, erklärte S.________, diese würden von den Temporärmitarbeitenden ausgefüllt und seinerseits kontrolliert. Er überprüfe die geltend gemachten Stunden, unterschreibe den Arbeitsrapport und die Temporärmitarbeitenden sendeten diesen an die Stellenvermittlerin zurück. In der Kalenderwoche 31 habe der Monteur U.________ unterschrieben, weil der Beschuldigte immer direkt auf die Baustelle gegangen sei (pag. 360 Z. 54 f. und Z. 75 f.).