am Donnerstag sei der 1. August gewesen und am Freitag sei der Beschuldigte nicht mehr gekommen. In der Kalenderwoche 32 hätten sie den Beschuldigten nicht mehr benötigt, weil die Baustelle fertig gewesen sei (pag. 369 Z. 39 ff.). Er habe von der F.________ AG jedoch weitere Rechnungen erhalten, die er hätte visieren sollen. Diese Rechnungen hätten jedoch nicht gestimmt, weil der Beschuldigte nur drei Tage für die R.________(AG) gearbeitet habe (pag. 359 Z. 44 ff.); in den Kalenderwochen 32 und 33 habe der Beschuldigte nicht für die R.________(AG) gearbeitet (pag. 359 Z. 49 ff.).