Beschuldigten eingereichten Arbeitsrapporte der Kalenderwochen 32 und 33 sei dann festgestellt worden, dass Daten handschriftlich überschrieben und verdächtig viele Stunden und Spesen aufgeführt worden seien. Es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte noch vorhandene, vorgedruckte Arbeitsrapporte aus einem älteren Arbeitseinsatz bei der Q.________(GmbH) in betrügerischer Weise abgeändert und Unterschriften gefälscht habe. Mit diesem Verdacht konfrontiert, habe der Beschuldigte zunächst behauptet, die aufgeführten Arbeitsstunden geleistet zu haben.