Als Stellenvermittlerin überweise die F.________ AG anschliessend den Temporärmitarbeitenden den Lohn für die geleistete Arbeit und stelle sie der Einsatzfirma den an die Temporärmitarbeitenden ausbezahlten Lohn in Rechnung. Nachdem die F.________ AG dem Beschuldigten die fakturierten Arbeitsstunden der Kalenderwochen 32 und 33 ausbezahlt und der R.________(AG) die entsprechenden Stunden in Rechnung gestellt habe, habe S.________ (Montageleiter der R.________(AG)) mitgeteilt, der Beschuldigte habe lediglich in der Kalenderwoche 31 bei ihnen gearbeitet; die für die Kalenderwochen 32 und 33 rapportierten Arbeitsstunden habe der Beschuldigte nicht geleistet. Bei der Kontrolle der vom