28 Für die Kalenderwoche 31 habe der Beschuldigte das Stundenblatt ordnungsgemäss abgegeben. Für die Kalenderwochen 32 und 33 habe der Beschuldigte ebenfalls Arbeitsstunden in Rechnung gestellt, obwohl er in dieser Zeit keine Arbeitseinsätze bei der R.________(AG) geleistet habe. Betreffend das Abrechnungsvorgehen erklärte T.________, die Mitarbeitenden führten in den wöchentlichen Arbeitsrapporten die täglich geleisteten Arbeitsstunden auf und liessen diese am Ende der Arbeitswoche von der Einsatzfirma zur Kontrolle unterzeichnen.