Auf eine vorgängige Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet. Soweit für das vorliegende Verfahren notwendig, wird direkt bei der konkreten Würdigung darauf eingegangen. Im Übrigen wird auf die korrekte Zusammenfassung der Vorinstanz (pag. 1292) und die amtlichen Akten verwiesen. 13.4 Erwägungen der Kammer 13.4.1 Rahmensachverhalt und der Täterschaft des Beschuldigten Am 4. September 2019 erhob T.________ Strafanzeige mit Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung und Betrug.