ob sie sich im Vorfeld der Lohnzahlungen leichtfertig verhalten hat. 13.3 Beweismittel Als Beweismittel liegen der Kammer der Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 5. September 2019 (pag. 334 ff.) inkl. Beilagen (pag. 341 ff.) und Nachtrag vom 3. Dezember 2019 (pag. 338 f.) vor. Weiter sind die Protokolle der Einvernahmen des Zeugen S.________ vom 14. Juli 2020 (pag. 368 ff.) sowie des Beschuldigten vom 22. Juni 2020 (pag. 380 f., pag. 485 ff.) und an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 1216 ff.) aktenkundig. Auf eine vorgängige Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet.