Bei der aktenkundigen E-Mail vom 1. November 2018 (pag. 292) handelt es sich um eine von der Stellenplattform «Indeed» automatisch generierte Informationsmail, die als Absenderadresse die automatisch generierte E-Mailadresse «________(E- Mailadresse)» aufführt. Als Kontaktadresse des Stellensuchenden weist die E-Mail die übliche E-Mailadresse des Beschuldigten «________(E-Mailadresse)» auf (pag. 292). 12.5 Beweisergebnis Der angeklagte Sachverhalt ist erstellt: Der Beschuldigte bewarb sich am 1. November 2018 über das Stellenportal «Indeed» bei der L.________ AG auf eine Stelle als Mitarbeiter «Technik/ Reinigung».