In der Folge habe sie den Beschuldigten mehrfach und vergeblich aufgefordert, eine «ordentliche» Bewerbung nachzureichen. Nachdem der Beschuldigte fünf Tage im O.________(Firma) gearbeitet habe, habe er N.________ mitgeteilt, sein Vater sei verstorben. Ab diesem Zeitpunkt sei der Beschuldigte nicht mehr zur Arbeit erschienen (pag. 282 f.). Aus dem Deliktsblatt Nr. 10 erhellt, dass die Polizei N.________ die Schlüssel des O.________(Firma) des Beschuldigten retournierte sowie dass N.________ der Polizei während dieses Besuchs die vom Beschuldigten erhaltenen Bewerbungsunterlagen vorlegte.