P.________, Mitarbeiterin des O.________ (Firma), sagte gegenüber der Polizei aus, sie habe den Beschuldigten am 5. November 2018 um 20:00 Uhr telefonisch kontaktiert und um Zusendung seines Bewerbungsdossiers gebeten. Daraufhin habe ihr der Beschuldigte seine mit dem Mobiltelefon abfotografierten Bewerbungsunterlagen per E-Mail an «________ (E-Mailadresse)» geschickt. Am gleichen Abend um 21:00 Uhr habe sich der Beschuldigte zum Bewerbungsgespräch eingefunden. Er habe die Stelle per 14. Dezember 2018 erhalten. In der Folge habe sie den Beschuldigten mehrfach und vergeblich aufgefordert, eine «ordentliche» Bewerbung nachzureichen.