amtliche Akten SK ________, pag. 876). Aus besagtem Urteil erhellt, dass sich der Beschuldigte eigenhändig ein Arbeitszeugnis ausgestellt hat, in welchem er wahrheitswidrig angab, von August 2013 bis Dezember 2013 als Leiter Sicherheit für die M.________ GmbH gearbeitet zu haben (amtliche Akten SK ________, pag. 631 ff.). Daher und weil Rechtsanwalt B.________ den Anklagesachverhalt erstinstanzlich anerkannt hat (pag. 1222), kann als erstellt gelten, dass das Arbeitszeugnis der M.________ GmbH ein Falsifikat ist.