1289) und wie unter E. II.7.3.2 hiervor ausgeführt, kann jedoch als erstellt gelten, dass es sich beim Arbeitszeugnis des SVSA um ein Falsifikat handelt. Der Beschuldigte stellte sich eigenhändig ein Arbeitszeugnis aus, in welchem er wahrheitswidrig angab, vom 12. April 2010 bis 7. April 2011 als «Verantwortlicher in der Abteilung Fahrradwerkstatt» des SVSA gearbeitet zu haben, und welches er mit «Fritz Tännler» unterzeichnete (pag. 290). Wie die Abklärungen der Polizei ergaben, arbeitete der Beschuldigte nie beim SVSA. Auch ist dem SVSA kein Fritz Tännler bekannt und besitzt das SVSA keine Fahrradwerkstatt (pag. 284).