12. Zum Vorwurf der Fälschung von Ausweisen nach Ziff. I.3.3 AKS 12.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Für den Vorwurf gemäss Anklageschrift wird auf E. II.8.1 hiervor verwiesen. 12.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt, Beweisfragen Rechtsanwalt B.________ bestritt erst- und oberinstanzlich die Täterschaft seines Mandanten. Es sei nicht erstellt, dass jener die fragliche E-Mail verschickt habe. Weil die E-Mailadresse des Absenders («_____