_ stammten. Aufgrund der Gesamtumstände (namentlich des vorangegangenen Telefonats mit dem Beschuldigten sowie der authentisch verfassten Schreiben mit echt wirkenden Unterschriften) hatte die H.________ (Bank) vor dem Telefonat mit E.________ resp. deren Tochter keinen Anlass, misstrauisch zu werden und die Zahlungsaufträge in Frage zu stellen und/oder vor der Ausführung des Zahlungsauftrags vom 29. Juli 2018 nähere Abklärungen zu treffen.