_ (Bank) am 2. August 2018 CHF 25'000.00 auf das Bankkonto des Beschuldigten, der den Betrag bis ca. Ende August 2018 abhob und für eigene Zwecke verwendete. Den Zahlungsauftrag vom 20. August 2018 über CHF 12'500.00 löste die H.________ (Bank) nicht aus, nachdem sie zufolge überschrittener Bezugslimite telefonisch E.________ resp. deren Tochter G.________ kontaktierte und von jenen erfuhr, dass die Zahlungsaufträge nicht von E.________ stammten.