das Schriftbild wirkt insgesamt eher unsicher. Wie in der vorangegangenen Korrespondenz mit der H.________ (Bank) (beispielhaft pag. 545, pag. 551 und pag. 553), waren auch die Zahlungsaufträge mit «E.________» signiert und nicht etwa mit dem Doppelnamen «________» oder wie auf der Identitätskarte bloss mit «________» (pag. 547). Folglich war für die H.________ (Bank) nicht augenfällig, dass die Unterschriften auf den Zahlungsaufträgen nicht von ihrer Kundin E.________ stammen. Der Beschuldigte fälschte die Unterschriften sehr überzeugend. Dies erstaunt insofern nicht, als er über Vergleichsproben verfügte und die Unterschrift seiner Mutter vorgängig übte (pag. 106, pag. 114).