_ kann der H.________ (Bank) nicht zum Vorwurf gemacht werden, sie hätte die Zahlungsaufträge als Fälschungen erkennen müssen und habe im Vorfeld der Überweisung der CHF 25'000.00 an den Beschuldigten leichtsinnig gehandelt: Wie die Vorinstanz richtig erwog, Bestand für die H.________ (Bank) bis zum Überschreiten der Bezugslimite und dem daraufhin erfolgten Telefonat mit