Die erhaltenen CHF 25'000.00 verwendete er in der Folge für eigene Zwecke, während der Zahlungsauftrag über CHF 12'500.00 von der H.________ (Bank) nicht ausgelöst wurde. Am 20. September 2018 belastete die C.________ AG das Bankkonto des Beschuldigten mit CHF 25'000.00, um diesen Betrag auf das Bankkonto von E.________ zurückzuüberweisen. 11.4.2 Kein Fehlverhalten der H.________ (Bank) Wider den Vorbringen von Rechtsanwalt B.________ kann der H._____