187, pag. 1217). Am 25. Januar 2019 antwortete er auf Frage, wer die Unterschrift seiner Mutter auf dem Überweisungsantrag über CHF 25’000.00 gefälscht habe: «Ich sicher nicht. Das ist eines das sicher ist» (pag. 158 Z. 96 f.). Auf Vorhalt, seine Mutter habe ausgesagt, die Schrift sei die seine, erklärte er: «Das kann nicht sein. Wie Mami auf das kommt, weiss ich nicht. Ich habe es auf alle Fälle nicht gemacht. Bestimmt nicht» (pag. 159 Z. 105 ff.). Wie die Vorinstanz zutreffend erwog, sind die Zahlungsaufträge vom 29. Juli 2018 und vom 21. August 2018 zweifelsfrei dem Beschuldigten zuzuordnen.