Am 14. September 2018 teilte die C.________ AG dem Beschuldigten mit, die am 2. August 2018 eingegangenen (und zwischenzeitlich grösstenteils abgehobenen) CHF 25'000.00 müssten auf das Bankkonto seiner Mutter zurücküberwiesen werden. Er möge CHF 25'000.00 auf sein Bankkonto einzahlen, andernfalls dieses eine Unterschreitung von CHF 24'501.10 aufweisen werde (pag. 169). Am 20. Sep-